Teil 3/3: Wealth Management für GründerInnen und ManagerInnen von Startups

Nachdem wir im Ersten Teil mögliche Ausgangssituationen von GründerInnen, Business Angels und MangerInnen betrachtet haben, konzentrierten wir uns im Zweiten Teil auf Anlageziele und eine mögliche finanzielle Struktur des Portfolios. Im Dritten Teil zeigen wir nun steuerrechtlich und juristisch sinnvolle Wege auf, wie sich im praktischen Sinne das Vermögen strukturieren lässt. Um eine gewisse Ordnung in dieser Vermögensstruktur zu schaffen, die Übersichtlichkeit des Vermögens wiederherzustellen und das Vermögen in seiner Gesamtheit “kinderfähig” zu machen, ohne dabei die nächste Generation zu sehr zu belasten, eignet sich ein Familienpool besonders gut. Ein Familienpool in Form einer Kommanditgesellschaft ermöglicht es, als eine Art Schirm auf Dritter Ebene Familienmitglieder und Familienvermögen zu bündeln.

Teil 3/3: Wealth Management für GründerInnen und ManagerInnen von Startups
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In Zusammenarbeit mit Jan Voss, Geschäftsführer von Cape May Wealth und Head of Family Office bei BLN Capital, haben wir zum Thema Wealth Management für GründerInnen, Business Angesl und ManagerInnen von Startups einen Leitfaden entwickelt, der sowohl eine optimale Anlageallokation, die rechtliche und steuerrechtliche Umsetzung sowie die zukünftige Familienplanung berücksichtigt. Nachdem wir im Ersten Teil mögliche Ausgangssituationen von GründerInnen, Business Angels und MangerInnen betrachtet haben, konzentrierten wir uns im Zweiten Teil auf Anlageziele und eine mögliche finanzielle Struktur des Portfolios. Im Dritten Teil zeigen wir nun steuerrechtlich und juristisch sinnvolle Wege auf, wie sich im praktischen Sinne das Vermögen strukturieren lässt. Damit schließen wir unsere Serie.
 
👩‍⚖️ DISCLAIMER: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken…
Keine der Informationen stellt eine Anlageberatung, -empfehlung oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf eines Vertrags, einer Aktie oder eines anderen Finanzinstruments dar. Dieser Inhalt dient nur zur allgemeinen Information und alle enthaltenen Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen dienen nur zur Veranschaulichung.
 

1. Strukturelle Möglichkeiten

Investments können strukturell auf verschiedene Arten und Weisen getätigt werden. Denn neben den in den vorherigen Teilen erläuterten Themen spielen auch rechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte eine Rolle. Über die Zeit können sich daher Investments je nach Ausgangssituation und Motivationslage des Vermögensinhabers auf unterschiedlichen Ebenen akkumulieren.

a. Private Ebene

Die einfachste Form für Investments ist es, direkt privat zu investieren. Eine Einzelperson legt (bereits versteuertes) Geld direkt in verschiedene Anlageklassen, wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Startups an. Auf diese Weise behalten Investoren die volle Kontrolle über ihre Investitionen, tragen jedoch auch das volle Risiko - und das auf persönlicher Ebene.
Lohnzahlungen finden auf der privaten Ebene statt - gleich ob als Unternehmer oder Angestellter. Daneben führen die private Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, etwa eine Betriebsrente, und diverse Versicherungen, z.B. eine Lebensversicherung, dazu, dass sich über die Jahre teilweise beträchtliches Vermögen auf der privaten Ebene ansammeln kann.
Aus diesem Grund werden aus dem hieraus angehäuften Vermögen auch zahlreiche Investments auf der privaten Ebene getätigt. Das Eigenheim ist hier wohl das gängigste Beispiel. Diverse Fördermöglichkeiten und der Zugang zu Fremdkapital sind wohl die wichtigsten Gründe, warum ein Eigenheim privat gekauft wird.
Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen der Besteuerung auf persönlicher Ebene mit dem individuellen Steuersatz. Allerdings werden Kapitaleinkünfte begünstigt besteuert, entweder mit dem Kapitalertragsteuersatz von 26,375% oder dem Teileinkünfteverfahren (60% des persönlichen Steuersatzes). Ein paar ausgewählte Assets sind auf privater Ebene sogar steuerbefreit, wie die Veräußerung von eigengenutzten Immobilien (das Eigenheim) oder von vermieteten Immobilien nach 10 Jahren, aber auch andere Assets wie z.B. Crypto-Anlagen nach einem Jahr.
Solange das Vermögen liquide und dadurch teilbar ist, kann es grundsätzlich recht einfach von der privaten Ebene auf nachfolgende Generationen übertragen werden. Durch die Liquidität ist auch das Ausnutzen der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer möglich, allerdings ist die Möglichkeit der Optimierung anderer Steuerarten hierbei stark limitiert.

b. Ebene einer Beteiligungs-/Investment-GmbH

Eine GmbH (oder auch eine andere Form der Kapitalgesellschaft) kann entweder alleine oder zusammen mit anderen Investoren gegründet werden. Eine GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist deshalb rechtlich und steuerlich von ihren Anteilseignern getrennt. Die Haftung der Anteilseigner ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt.
Viele GründerInnen von wachstumsorientierten Startups verfügen meist bereits über eine persönliche Beteiligungsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft, welche dazu bestimmt ist, den Geschäftsanteil an dem operativen Startup zu halten und später im Falle des Erfolgs auch den Exit-Erlös zu verwalten. Die meisten Business Angels haben die Entscheidung zum Reinvestment bereits im Vorfeld getroffen und verfügen typischerweise auch bereits über eine Beteiligungsgesellschaft, über die sie in weitere Startups und andere Assets investieren.
Bei einer GmbH unterliegen grundsätzlich alle laufenden Einnahmen der Körperschafts- und Gewerbesteuer (in Summe ca. 30%). Davon gibt es folgende relevante Ausnahmen:
1) Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sind zu 95% steuerfrei, Dividendeneinkünfte ab einer Beteiligungshöhe von 10% ebenfalls.
2) Bei Immobilien besteht sogar die Möglichkeit, falls die GmbH rein vermögensverwaltend tätig ist,  dass nur 15.825% Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf Einkünfte anfällt.

2. Der Familienpool als Brücke in die nächste Generation

Gründerinnen und Gründer von Startups konzentrieren sich oft jahrelang auf die Vermögensmehrung und bauen sich über die Zeit ein umfangreiches Portfolio an Investitionen auf. Das können Immobilien, Aktien, Fonds- oder auch Startup-Investments sein. Aber erst, wenn die Familiengründung erfolgt und das erste Kind geboren wird, kommt die Frage auf, was mit dem Vermögen langfristig geschehen soll. In der Zwischenzeit haben sich die verschiedenen Assets meist quer verstreut auf unterschiedlichen Ebenen angesammelt - sowohl auf der privaten, etwa das Eigenheim, teilweise weitere Immobilien, Aktien, Renten- und Lebensversicherungen, etc., wie auch in einer GmbH, so etwa Fonds- und Startup-Investments, teilweise auch hier wieder Immobilien, etc.
Um eine gewisse Ordnung in dieser Vermögensstruktur zu schaffen, die Übersichtlichkeit des Vermögens wiederherzustellen und das Vermögen in seiner Gesamtheit “kinderfähig” zu machen, ohne dabei die nächste Generation zu sehr zu belasten, eignet sich ein Familienpool besonders gut. Ein Familienpool in Form einer Kommanditgesellschaft ermöglicht es, als eine Art Schirm auf Dritter Ebene Familienmitglieder und Familienvermögen zu bündeln.
Diese Struktur dient dazu, das Familienvermögen über Generationen hinweg zu erhalten und zu vermehren. In einem Familienpool können verschiedene Familienmitglieder, oft über mehrere Generationen hinweg, ihre Ressourcen und Fachkenntnisse einbringen, um gemeinsam in verschiedene Anlageklassen wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumente zu investieren.
Alle laufenden Einnahmen auf Ebene des vermögensverwaltenden Familienpools werden aus ertragsteuerlicher Sicht ihren AnteilseignerInnen zugerechnet und auf deren Ebene besteuert (analog zur privaten Besteuerung). Durch die ertragsteuerliche Zurechnung auf alle AnteilseignerInnen lässt sich ein Steuersatzgefälle zwischen den einzelnen Pool- bzw. Familien-Mitgliedern effizient ausnutzen. Das bedeutet, dass alle Einnahmen aus dem Familienpool in Bruchteile je nach Höhe der Anteile der jeweiligen Familienmitglieder aufgeteilt werden, auf die zum einen die individuellen Steuersätze der Familienmitglieder Anwendung finden und zum anderen etwaige Freibeträge der Kinder mit verrechnet werden können, was je nach Familienstruktur teilweise zu erheblichen steuerlichen Entlastungen führen kann.
Alternativ könnten VermögensinhaberInnen sich auch überlegen, ihre Familie direkt an der Beteiligungsgesellschaft zu beteiligen und diese dadurch auf die nächste Generation zu übertragen, was aber zu kaum einkommensteuerlichen Vorteilen führen würde. Dabei sind aber einige Dinge zu beachten wie zuvor hier beschrieben: https://our.capital/wie-ubertrage-ich-meine-business-angel-beteiligungs-gmbh-am-besten-auf-meine-kinder

3. Allgemeiner Aufbau eines Familienpools

Bleiben wir beim Beispiel der erfolgreichen GründerIn nach dem Exit. Um eine Beteiligungsgesellschaft und sich im Privatvermögen befindende Assets auf die nächste Generation zu übertragen, eignet sich besonders gut der Familienpool. Dazu gründet der Vermögensinhaber mit seiner Frau und seinen beiden Kindern zunächst eine KG bzw. GmbH & Co. KG. Dabei sollte der Vermögensinhaber selbst über so wenige Anteile verfügen, damit er sicher ist, dass die Übertragung seines letzten Anteils an die Kinder sich möglichst steueroptimiert vollziehen lässt. Alle 10 Jahre kann der Vermögensinhaber und seine Frau den beiden Kindern Anteile bis zu einer Höhe von 400.000,00 EUR schenkungssteuerfrei übertragen. Je früher er das macht, desto höher ist die Schenkungssteuerersparnis bei seinen Kindern. Im Gesellschaftsvertrag kann er sich seinen Einfluss trotz seiner Minderheitsbeteiligung bis zum Lebensende sichern.
Auf die “leere KG” überträgt er dann 100 % seiner Anteile an der Beteiligungsgesellschaft. Darüber hinaus kann er seine Immobilien und seine Frau auch ihre Immobilien auf die KG teilweise steuerfrei übertragen.
Es entsteht damit eine Holdingstruktur auf vier Ebenen. Aus dem Grund nennt man diese Struktur auch mehrstufige oder doppelstöckige Holding:
  • Auf der unteren Ebene befinden sich seine Startup-Beteiligungen und andere operative Unternehmen. Dabei kann es sich um Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften handeln.
  • An diesen Unternehmen hält und verwaltet die darüber auf zweiter Ebene befindliche Beteiligungsgesellschaft die Beteiligungen.
  • An dieser Beteiligungsgesellschaft ist wiederum – auf dritter Ebene – eine (GmbH & Co.) KG zu 100 Prozent beteiligt.
  • Die vierte Ebene bildet der Vermögensinhaber und seine Familie mit ihren Anteilen an der (GmbH & Co.) KG.

4. Juristische Umsetzung eines Familienpools

Für die Gründung eines Familienpools in Form einer KG sind unterschiedliche Verträge und Rechtshandlungen erforderlich. Dabei unterscheiden wir zum einen zwischen den Gründungsverträgen und zum anderen den nach der Gründung erforderlichen Transaktionen. In diesem Artikel beschränken wir uns auf die (GmbH & Co.) KG als diejenige Rechtsform, die für die meisten Familien- und Vermögensstrukturen geeignet erscheint - ein ausführlicher Vergleich zu anderen Rechtsformen ist hier zu finden: https://our.capital/welche-rechtsform-sollte-ich-fuer-meinen-familienpool-wahlen
 
Starten wir aber mit einem Beispiel:
Startup-Gründerin Fabienne ist mit Lehrer Martin glücklich verheiratet. Mit ihren beiden Kindern leben sie in Berlin. Nach erfolgreichem Exit investiert Fabienne über ihre Beteiligungsgesellschaft in fünf vielversprechende Startup-Unternehmen mit einer derzeitigen Gesamtbewertung von 50 Mio. EUR. Aus einer vorangegangenen Erbschaft besitzt Fabien zusätzlich zwei vermietete Immobilien.
 
Dies vorausgeschickt erfolgt die Gründung eines Familienpools in den folgenden Schritten:
a. Errichtung des Familienpools
Die Gründung einer vermögensverwaltenden KG erfolgt durch mindestens zwei Personen - die eine Person fungiert als persönlich haftender Komplementär, die andere als in der Höhe der Einlage haftender Kommanditist. Gerade wenn ein Ehegatte einen erfolgreichen Startup-Exit hinter sich hat, ist das Vermögen zwischen beiden Personen oft ungleich verteilt - so auch bei Fabienne und Martin. In diesen Fällen würde sich daher anbieten, dass zunächst eine leere KG gegründet wird. Dabei übernimmt der nicht-vermögende Ehepartner, also Martin, die Rolle eines (zunächst nicht am Vermögen des Familienpools beteiligten) aber persönlich haftenden Komplementärs und der durch den Exit vermögend gewordene Ehepartner, als Startup-Gründerin Fabienne, die Rolle eines zu 100% am Vermögen des Familienpools beteiligten Kommanditisten. Die Rolle des Komplementärs kann nach der Gründung beliebig verändert werden. Bei besonders komplexen Vermögen und solchen mit hoher Belastung eignet sich auch eine GmbH als Komplementärin, um so die Familie vor Haftungsrisiken abzuschirmen.
In den Statuten der KG lässt sich eine Vielfalt von Rechten und Pflichten vereinbaren mit dem Ziel, das Vermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden und das Vermögen effizient verwalten zu können. Näheres zum Thema Governance in einem Familienpool erfolgt in einem weiteren Artikel, da dieses Thema hier den Rahmen sprengen würde.

b. Übertragung des Vermögens

Im nächsten Schritt überträgt Fabienne ihr gesamtes Vermögen, also ihre Beteiligungsgesellschaft mit den 5 Startup-Beteiligungen und die zwei vermieteten Immobilien auf die KG. Wichtig ist hierbei, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Da Fabienne zu diesem Zeitpunkt noch zu 100% an dem Vermögen der KG beteiligt ist und die KG eine Personengesellschaft, ohne eigenes Rechtspersönlichkeit ist, ändert sich der steuerrechtliche Adressat des Vermögens (noch) nicht.

c. Übertragung eines Teilkommanditanteils

Anschließend überträgt Fabienne 50% ihrer Kommanditanteile auf Martin. Die Folge ist, dass sich nun das Vermögen der KG in Bruchteile aufgeteilt hat. Dies erfolgt über eine einfache nicht-beurkundungspflichtige Schenkung und Abtretungserklärung. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beurkundung dennoch empfehlenswert. Wichtig ist auch hier, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt, um die Übertragung steueroptimiert durchzuführen.

d. Übertragung der Kommanditanteile an die Kinder

Im letzten Schritt erfolgen regelmäßige Schenkungen und Abtretungen der Kommanditanteile von Fabienne und Martin auf ihre beiden Kinder. Dabei sollten sich die Eltern die Komplementärsstellung bis an das Lebensende behalten, um sich so die Entscheidungsgewalt zu sichern.

5. Die passende Ebene für das jeweilige Asset

Anknüpfend an den Zweiten Teil unserer Serie, in dem wir Möglichkeiten diskutiert haben, Risiken, Renditeerwartungen und persönliche Motive bei der Vermögensanlage auf eine sinnvolle Art und Weise zusammenzubringen, wollen wir uns jetzt den organisatorischen Fragen widmen und uns fragen, welche Anlageklasse auf welcher Ebene steuerrechtlich und juristisch am besten gehalten werden sollte. Denn je nach Anlageklasse kann eine der Ebenen steuerlich vorteilhafter als die andere sein. Dazu schauen wir uns mögliche Anlagen aus jedem einzelnen Bucket des Aspirational Investors Frameworks an und ordnen diese der privaten Ebene, der Ebene der Beteiligungsgesellschaft oder der Familienpool-Ebene zu.
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a. Anlagen aus dem Safety Bucket

Zu den typischen Anlagen aus dem Safety Bucket, in dem das Risiko wie auch die Renditeerwartung grundsätzlich niedrig sind, gehören etwa liquide Mittel, das Eigenheim, Anleihen, der persönliche Gehaltsanspruch und etwaige Versicherungen. Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten gibt es jedoch nur beim Eigenheim und Anleihen.
Der Kauf eines Eigenheims sollte grundsätzlich auf privater Ebene erfolgen, da mit dem Verkauf eines Eigenheims für private Eigentümer eine vollständige Steuerfreiheit für dieses Asset greift.
Auch Anleihen sind auf privater Ebene aus steuerlicher Sicht vorteilhaft platziert, da die Zinseinkünfte hieraus grundsätzlich dem Kapitalertragsteuersatz von 26,375% unterliegen.
Man könnte also schlussfolgern, Assets aus dem Safety Bucket grundsätzlich privat zu halten. Letztlich schirmt ein Halten von Anlagen auf Privatebene den Vermögensinhaber von möglichen Komplexitäten wie etwa Wegzugsbesteuerung oder politische Risiken in der Unternehmensbesteuerung ab. Geld, das privat auf Bankkonten oder in Depots gehalten wird, ist deutlich mobiler als etwaige Anlagen im Vermögen einer Kapitalgesellschaft. Dementsprechend kann es sinnvoll sein, Anlagen aus dem “Safety Bucket” weitestgehend auch privat zu halten.

b. Anlagen aus dem Market Bucket

Im Market Bucket befinden sich Risiko und Renditeerwartung eher im Mittelfeld. Hierzu zählen damit Aktien, riskantere Formen von Anleihen oder diversifizierte AIFs (z.B. Immobilien oder Private Equity).
Mit Aktien lassen sich grundsätzlich auf zweierlei Wegen Einkünfte erzielen. Über jährliche Dividendenzahlungen bei einer langfristigen Anlagestrategie oder aus den Veräußerungserlösen bei kurzfristigen Anlagestrategien. Wenn das Ziel ist, Renditen durch An- und Verkauf von Aktien zu erzielen, kann es vorteilhaft sein, die Beteiligungen über eine Beteiligungs-/Investment GmbH zu halten. Grund dafür ist die bereits erwähnte Steuerfreistellung i.H.v. 95%. Bei Dividenden ist die Entscheidung schon etwas schwieriger, da die 95% Steuerfreistellung erst ab einer Höhe von 10% (bzw. 15% für die Gewerbesteuer) greift. Zuvor ist ein Halten der Beteiligung im Privatvermögen und Besteuerung mit dem Kapitalertragsteuersatz von 26.375% meist günstiger - dafür können hingegen keine Verluste verrechnet werden. Insbesondere bei der Anlage in dividendenorientierte Titel zur Erweiterung des privaten Einkommens kann dementsprechend eine Anlage auf Privatebene vorteilhafter sein.
Bei diversifizierten Fonds stellt sich die gleiche Frage, nämlich in welcher Form die Einkünfte zufließen und ob sie als Dividenden oder Veräußerungsgewinne zu qualifizieren werden. Allerdings ist bei Investmentfonds noch zu berücksichtigen, dass für Anleger die sogenannte Teilfreistellung greift. Es erfolgt eine pauschale Freistellung der Einkünfte, mithilfe derer die Vorbelastung auf Fondsebene mit ausländischen Steuern hierdurch ausgeglichen werden soll. Die Höhe der Steuerfreistellung bestimmt sich nach dem Anlageschwerpunkt des Investmentfonds, sowie nach dem Anlegertyp. Fonds werden in "Aktienfonds" (>50% in Aktien investiert), "Mischfonds" (>25% in Aktien investiert) und andere Fonds (z. B. Rentenfonds) kategorisiert. Je mehr Aktien, desto besser die Behandlung: Auf persönlicher Ebene wird einem Aktienfonds oder ETF eine "Teilfreistellung" von 30% gewährt, was bedeutet, dass ein Anleger mit einem Steuersatz von 26,375% nur etwa 18,46% auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf eines Aktien-ETF zahlen würde. Auf Unternehmensebene sind die Vorteile wiederum noch erheblicher: Für einen Aktien-ETF beträgt die "Teilfreistellung" 80%, was bedeutet, dass der anwendbare Steuersatz einer GmbH von 30% auf nur 6% reduziert wird. Anleger sollten allerdings vorsichtig mit den sogenannten "Mischfonds" sein, einschließlich Asset-Allocation-Produkten, die von einigen Anbietern angeboten werden und sowohl Aktien als auch Anleihen enthalten. Sofern sie nicht sehr nahe am unteren Rand liegen (d. h. ~25-30% Aktien), ist die nach Steuern erzielte Rendite von zwei separaten Fondsinvestitionen (z. B. ein Aktien- und ein Rentenfonds oder ETF) tatsächlich besser als die nach Steuern erzielte Rendite eines "Mischfonds". Am oberen Rand (d. h. 49% Aktien) beträgt der Unterschied in der nach Steuern erzielten Rendite ~0,11% pro Jahr.
Je nach Einkunftsart kann es daher vorteilhafter sein, einige Assets privat zu halten und andere Assets in einer Beteiligungsgesellschaft. Im Zweifel sollte es aber grundsätzlich vermieden werden, liquide Mittel aus der Ebene der Gesellschaft auf die private Ebene auszuschütten, nur um ein Investment auf privater Ebene zu tätigen, da die hierbei fällige Abgeltungssteuer sowie die möglicherweise höhere Besteuerung auf GmbH-Ebene eine deutlich höhere Rendite auf die privat getätigte Anlage erforderlich machen kann.

c. Anlagen aus dem Aspirational Bucket

Der Aspirational Bucket zeichnet sich vor allem durch eine hohe Renditeerwartung wie auch einem hohen Risiko aus. Damit fallen als Anlagen die Gründung eines eigenen operativen Unternehmens, Direktbeteiligungen in Startups und andere Unternehmen, Venture Capital, aber auch Crypto-Investments hinein.
Die Investition in Immobilien kann auf zwei Hauptstrategien basieren: dem Fokus auf regelmäßige Mieteinnahmen oder dem Schwerpunkt auf der späteren Veräußerung. Besonders interessant ist die Option, die Immobilie mehr als 10 Jahre nach dem Erwerb zu veräußern, da dieser private Verkauf dann vollständig steuerfrei wäre. Wenn der Fokus allerdings auf Mieteinnahmen liegen soll, dann könnte wiederum eine vermögensverwaltende GmbH steuerlich vorteilhafter sein, da hier nur 15.825% Steuerbelastung auf die Mieteinkünfte anfallen würden.
Die Welt der Kryptowährungen bietet steuerliche Vorteile für private Investoren. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, ist eine Veräußerung steuerfrei. Falls jedoch ein frequenterer Handel erfolgen soll, dann macht es möglicherweise mehr Sinn, diesen über eine Kapitalgesellschaft durchzuführen.
Bei Direktbeteiligungen in Startups und Venture Capital ist die steuerrechtlich Fragestellung ähnlich wie bei Assets aus dem Market Bucket - nämlich liegt die Strategie mehr auf Einnahmen aus Dividenden (so z.B,. bei strategischen Investments in Unternehmen) oder mehr auf dem Erzielen von Veräußerungsgewinnen, also dem klassischen Business-Angel-Investment.
Bei einem eigenen operativen Unternehmen ist die Frage nach der Ebene nicht nur steuerrechtlich getrieben, sondern auch abhängig von rechtlichen und organisatorischen Kriterien, wie der Haftung, Gewinnverteilung, etc. Je größer und risikobehafteter das Business, desto eher wird die Tendenz vom Einzelunternehmen zur Kapitalgesellschaft gehen. Ob man die Beteiligung an dem zu gründenden operativen Unternehmen direkt auf der privaten Ebene halten sollte oder über eine bereits existierende oder neu zu gründende Beteiligungsgesellschaft, hängt vom Ziel des Unternehmers ab: Soll das Business aufgebaut werden, um es später wieder zu veräußern, dann überzeugen die bereits erwähnten steuerrechtlichen Vorteile einer Holding mehr. Sollte das Geschäft beständig aufgebaut werden oder ist es kein Venture Case (etwa ein Restaurant, Hotel oder eine Kletterhalle), dann kann man auch erwägen, die Beteiligung direkt auf privater Ebene zu halten.
Aufgrund der hohen Renditeerwartung wie auch des hohen Risikos sollten Investments aus dem Aspirational Bucket eher über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft erfolgen.

6. Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass je nach Anlagen und Nutzungsabsicht / Haltedauer unterschiedliche Ebenen steuerlich vorteilhafter sein können. Nach Auswahl der Assets auf Basis der entwickelten Anlagestrategie sollte daher im nächsten Schritt die (steuer-)rechtliche Struktur optimiert werden. Für einige Assets bietet es höhere Vorteile, diese privat zu halten, für andere bietet es sich an, diese in einer Beteiligungsgesellschaft zu halten. Mittels eines Familienpools können die beiden Ebenen  verknüpft, für die nächste Generation vorbereitet und Steuervorteile in Familienstrukturen besser eingesetzt werden. Neben steuerlicher Optimierung der Anlagestrategie bietet ein Familienpool zudem auch weitere Vorteile, vor allem die strukturierte Nachfolgeplanung und die Vermeidung von Streit und Kosten.
 

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Geschrieben von

Tamara Haydu
Tamara Haydu

Mitgründerin @ our.capital | Steuerberaterin | Venture Capital | Startups | High Net Worth Individuals

Geschrieben von

Jan Voss
Jan Voss

Gastautor | Managing Director @ Cape May Wealth | Head of Family Office @ BLN Capital

Geschrieben von

Tobias Szarowicz
Tobias Szarowicz

Mitgründer @ our.capital | Jurist | Gesellschaftsrecht/M&A | Seriengründer und Advisor in verschiedenen Investitionsprojekten

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