Welche Rechtsform sollte ich für meinen Familienpool wählen?

Eine Familiengesellschaft kann entweder als Kapitalgesellschaft, in der Regel als GmbH, oder als Personengesellschaft gegründet werden. Das Gesellschaftsrecht bietet für beide Arten von Gesellschaften Instrumente, um die wesentlichen Elemente des Familienpools im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

Welche Rechtsform sollte ich für meinen Familienpool wählen?
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Eine Familiengesellschaft kann entweder als Kapitalgesellschaft, in der Regel als GmbH, oder als Personengesellschaft gegründet werden. Das Gesellschaftsrecht bietet für beide Arten von Gesellschaften Instrumente, um die wesentlichen Elemente des Familienpools im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

Erwägungen für die Rechtsform deines Familienpools

Wenn es sich bei der Familiengesellschaft um eine rein vermögensverwaltende handelt, spielen Haftungsrisiken eher eine untergeordnete Rolle, es sei denn, minderjährige Kinder sollen beteiligt werden. In den meisten Fällen wird eine Personengesellschaft als Rechtsform für den Familienpool gewählt. Hierbei sind die GbR, die KG und die GmbH & Co. KG die gängigen Personengesellschaftsformen.
Bei der Entscheidung für eine Rechtsform spielen steuerliche Erwägungen eine wichtige Rolle. Das "Steuersparmodell Familie" bietet hierbei interessante Möglichkeiten. Allerdings gibt es nach dem aktuellen Steuerrecht keine Gesellschaftsform, die anderen stets überlegen ist. Ein Belastungsvergleich muss durchgeführt werden, der die enthaltenen Vermögenswerte, die Art der Einkünfte und die beabsichtigten Transaktionen bei Gründung, Verwaltung und Übertragung berücksichtigt.
Neben steuerlichen Aspekten gibt es auch zahlreiche weitere Vor- und Nachteile einzelner Gesellschaftsformen, beispielsweise in Bezug auf Gründungskosten, Geschäftsführung und Vertretung.
Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Größe des Familienvermögens, der Anzahl der Familienmitglieder und der angestrebten Flexibilität bei der Verwaltung des Vermögens. Hier sind einige der gängigsten Rechtsformen für Familiengesellschaften:
  1. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine GmbH bietet den Vorteil einer beschränkten Haftung, was bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft geschützt sind. Eine GmbH ist auch in der Regel flexibler in Bezug auf die Struktur und die Verwaltung des Vermögens. Sie hat aber den entscheidenden steuerlichen Nachteil, wenn persönlich gehaltene Immobilien auf die GmbH übertragen werden sollen, dann wird die Grunderwerbssteuer erhoben.
  1. KG (Kommanditgesellschaft): Eine KG besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem Kommanditisten, der nur mit seiner Einlage haftet. Diese Rechtsform bietet eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Struktur der Gesellschaft und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Da zwischen der KG als Personengesellschaft und dem Gesellschafter steuerliche Identität besteht, wird hier keine Grunderwerbssteuer nochmals erhoben. Sollten in dem zu poolendem Vermögen gewisse Haftungsrisiken stecken, dann eignet sich die Abwandlung in eine GmbH & Co. KG um dieses Risiken zu minimieren. Die GmbH & Co. KG ist im Wesentlichen eine KG, bei der die Position des Komplementärs von einer GmbH besetzt wird. Durch diese Konstruktion tritt die GmbH zwar als Vollhafter auf, haftet jedoch tatsächlich nur bis zur Höhe ihres eigenen Gesellschaftsvermögens aufgrund ihrer beschränkten Haftung. Während die GmbH eine juristische Person ist, sind die restlichen Kommanditisten natürliche Personen und haften lediglich mit ihrer Einlage. Die Familienmitglieder gründen zunächst eine GmbH, die dann als Komplementär in die Gründung der GmbH & Co. KG eintritt, während die Familienmitglieder selbst als Kommanditisten auftreten.
  1. Familienstiftung: Eine Familienstiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von einer Familie gegründet wird, um Vermögen zu verwalten und zu nutzen. Die Familienmitglieder können als Begünstigte oder Mitglieder des Stiftungsrates fungieren. Eine Familienstiftung bietet den Vorteil der langfristigen Vermögensverwaltung und -erhaltung. Die Familienstiftung ist hingegen die unflexibelste Form der Vermögensbündelung, da das Vermögen den Familienmitgliedern entzogen und der Stiftung übertragen wird. Die Stiftung besitzt das Vermögen und ist somit ihr eigener Eigentümer. Diese Form der Vermögensbündelung ist unempfindlich gegen rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche oder familiäre Änderungen, aber sie kann aufgrund der Erbersatzsteuer langfristig nachteilig sein.
  1. GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Eine GbR ist eine einfache und flexible Rechtsform, die aus mindestens zwei Personen besteht, die eine gemeinsame Absicht verfolgen. Eine GbR kann auch für Familienunternehmen oder -gesellschaften geeignet sein, die nicht so groß sind und die eine einfache Struktur bevorzugen. Dabei handelt es sich bei der GbR um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der mehrere Gesellschafter ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögen. Alle Gesellschafter sind persönlich haftbar, was bedeutet, dass ein Gläubiger der GbR seine Ansprüche gegenüber jedem einzelnen Gesellschafter in vollem Umfang geltend machen kann. Jeder Gesellschafter ist somit verpflichtet, mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR einzustehen, was gleichzeitig den entscheidenden Nachteil der GbR darstellt
  1. AG (Aktiengesellschaft): Eine AG ist eine größere und formellere Rechtsform, die in der Regel für Familienunternehmen oder -gesellschaften mit vielen Aktionären geeignet ist. Eine AG bietet den Vorteil der breiten Beteiligung und der flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten. Die Gründung und Verwaltung einer AG ist aber ein sehr kostspieliges Unterfangen. Darüber hinaus können wie auch bei der GmbH nicht Immobilien Grunderwerbssteuerfrei auf die AG übertragen werden.

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Geschrieben von

Tobias Szarowicz
Tobias Szarowicz

Mitgründer @ our.capital | Jurist | Gesellschaftsrecht/M&A | Seriengründer und Advisor in verschiedenen Investitionsprojekten

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Wie funktioniert ein Familienpool?

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Der Familienpool ist eine Gesellschaft, in die ein Vermögensinhaber Vermögenswerte einbringt. Es handelt um eine eigene juristische Person mit einer eigenen Steuernummer. Familienpools sind in der Regel Gesellschaften, die von Familienmitgliedern gegründet und geführt werden. In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Familiengesellschaften, wie z.B. die KG, die GmbH & Co. KG, die Familien-GmbH oder die Familienstiftung.

Können Familienpools eine Lösung für die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sein?

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Ein Familienpool ist eine Art von Gesellschaftsstruktur, die von Familien genutzt wird, um Vermögen zu verwalten und auf die kommenden Generationen zu übertragen. Im Grunde genommen verwandelt man das persönliche Vermögen in Aktien bzw. Unternehmensanteile und vergibt diese nach Belieben an Familienmitglieder.

Wann lohnt sich ein Familienpool?

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Die Entscheidung zur Gründung einer Familiengesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab und es gibt keine einheitliche Vermögenshöhe, ab der sich eine Gründung lohnt.