Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation
In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Menschen erhebliche Vermögenswerte angehäuft. Das können Unternehmen und Betriebe, Beteiligungen, private und gewerblich Immobilien sowie Geld- und Wertpapiervermögen sein. Mit einer alternden Boomer-Generation stellen sich viele Menschen die Frage, wie man dieses Vermögen auf die kommende Generation, auf die eigene Kinder übertragen kann.
In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Menschen erhebliche Vermögenswerte angehäuft. Das können Unternehmen und Betriebe, Beteiligungen, private und gewerblich Immobilien sowie Geld- und Wertpapiervermögen sein. Mit einer alternden Boomer-Generation stellen sich viele Menschen die Frage, wie man dieses Vermögen auf die kommende Generation, auf die eigenen Kinder, übertragen kann.
1. Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten
Aus steuerrechtlichen und strategischen Gründen kann es sinnvoll sein, Ehepartner und Kinder bereits zu Lebzeiten an dem Vermögen zu beteiligen, um die Familienmitglieder im Falle des Ablebens nicht auch noch mit einer ungeklärten Vermögenssituation allein zu lassen. Auch vor dem Hintergrund des Haftungsrisiko von Unternehmern, höheren Manager und Geschäftsführern kann es sinnvoll erscheinen lassen, dass Vermögenswerte schon frühzeitig auf Familienmitglieder übertragen werden.
Auf der anderen Seite kann ein früher Kontrollverlust dazu führen, dass das Familienvermögen nach der Übertragung auf die nächste Generation durch Scheidungen, Erbfälle oder den Zugriff von Dritten gefährdet wird.
Viele Menschen haben Vermögen über Jahrzehnte aufgebaut und möchten auch weiterhin die volle Kontrolle über das Vermögen behalten, aus erzieherischen Gründen wirtschaftliche Vorteile nur bedingt an ihre Kinder übertragen und die Möglichkeit zu haben bei unerwünschten Entwicklungen, gegensteuern zu können, notfalls das Vermögen ganz zurückzufordern. Die herkömmlichen Instrumente der Vermögensnachfolge sind hierfür einfach zu ungeeignet und haben zahlreiche Nachteile.
2. Möglichkeiten der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Eltern, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Welche der Möglichkeiten am besten passt hängt von der Vermögensstruktur, der Vermögenshöhe, der Anzahl der Kinder der Komplexität und zahlreicher anderer Faktoren ab. Hier zunächst einer Übersicht zu den einzelnen Möglichkeiten:
a. Schenkung
Eltern können Vermögen jederzeit direkt an ihre Kinder verschenken. Dabei können sie bestimmte steuerliche Schenkungsfreibeträge nutzen, die je nach Verwandtschaftsgrad und Bundesland variieren. Schenkungen können jedoch zu Lebzeiten auch steuerpflichtig sein, wenn bestimmte Beträge überschritten werden.
b. Nießbrauch
Häufig übertragen Eltern zu Lebzeiten einzelne Immobilien an ihre Kinder und behalten sich dabei das Recht auf Nießbrauch oder Wohnrecht vor. Diese Methode ist jedoch nur bedingt geeignet für größere Familienvermögen. Obwohl die Eltern das Recht zur Nutzung der Immobilien behalten, haben sie keine Verfügungsgewalt mehr, da die Kinder die Eigentümer sind. Die Immobilien können in der Regel auch nicht mehr verkauft oder beleihen werden, da sie durch den Nießbrauch belastet sind.
Darüber hinaus kann die Übertragung einzelner Immobilien auf die einzelnen Kinder als Erben zu Streitigkeiten führen und die maximale Ausnutzung der steuerlichen Schenkungsfreibeträge erschweren. Wenn vermietete Objekte mit Nießbrauch belastet sind, werden die Mieteinnahmen steuerlich den Eltern zugeschrieben und eine steuerliche Übertragung auf die Kinder wird verhindert. In der mittelfristigen Zukunft kann das Vermögen durch die Aufteilung auf die Nachkommen auseinanderfallen, was manchmal sogar ungeliebten Schwiegerkindern zugutekommen kann.
Eltern können des Weiteren auch Sparverträge auf den Namen ihres Kindes abschließen, z.B. einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung. Das Kind wird dann bei Fälligkeit des Vertrags das Vermögen erhalten.
c. Familienpools
Die Vermögensübertragung kann aber auch mittels eines Familienpools erfolgen. Der Grundgedanke eines Familienpools besteht darin, dass der Vermögensinhaber gemeinsam mit der nachfolgenden Generation eine Familienpool-Gesellschaft gründet und dann Vermögensgegenstände, z.B. Immobilien, Aktien, Beteiligungungen u.a., in diese Familienpool-Gesellschaft einbringt. Im nächsten Schritt werden der Ehepartner und die Kinder dann schrittweise an der Familiengesellschaftbeteiligt.