Können Familienpools eine Lösung für die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sein?

Ein Familienpool ist eine Art von Gesellschaftsstruktur, die von Familien genutzt wird, um Vermögen zu verwalten und auf die kommenden Generationen zu übertragen. Im Grunde genommen verwandelt man das persönliche Vermögen in Aktien bzw. Unternehmensanteile und vergibt diese nach Belieben an Familienmitglieder.

Können Familienpools eine Lösung für die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation sein?
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Ein Familienpool ist eine Art von Gesellschaftsstruktur, die von Familien genutzt wird, um Vermögen zu verwalten und auf die kommenden Generationen zu übertragen. Im Grunde genommen verwandelt man das persönliche Vermögen in Aktien bzw. Unternehmensanteile und vergibt diese nach Belieben an Familienmitglieder.
Familienpools ermöglichen es den Familienmitgliedern, Vermögen und Einkommen steueroptimiert zu bündeln und zu verwalten. Hierdurch können Steuervorteile genutzt werden, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Freibeträgen und Steuersätzen ergeben. Auch die Verteilung von Gewinnen und Verlusten kann innerhalb der Gesellschaft flexibler gestaltet werden als bei Einzelunternehmen bzw. Personen.

1. Vorteile von Familienpools

Die Vorteile einer Familienvermögensgesellschaft im Vergleich zur herkömmlichen Verwaltung und Vererbung von Vermögen auf gesellschaftsrechtlicher, erbrechtlicher und steuerlicher Ebene liegen auf der Hand:
  • Zusammenführung des Familienvermögens in einer Gesellschaft. Die Gründung eines Familienpools kann eine Lösung sein, wenn es darum geht, Familienvermögen langfristig zu erhalten, zu verwalten und zu nutzen:
  • Förderung der generationsübergreifenden Regelung und Einführung der nächsten Generation in das Familienvermögen. Eine Familiengesellschaft kann auch bei der Nachfolgeplanung hilfreich sein, indem sie eine strukturierte Übergabe des Familienvermögens an die nächste Generation ermöglicht.
  • Schrittweise Übertragung des Vermögens auf Familienmitglieder durch einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Vermeidung der Zerschlagung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung. Durch die Zusammenführung von Familienvermögen können auch Ressourcen gebündelt werden, um gemeinsame Investitionen zu tätigen oder gemeinsame Projekte zu finanzieren.
  • Alleinige Geschäftsführung durch den Inhaber, solange gewünscht
  • Gestaltung der Gewinnbezugsrechte und Stimmrechte in der Gesellschaft zugunsten des Schenkers, unabhängig von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen
  • Schutz des Vermögens vor Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern, Geschiedenen und Gläubigern durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag ("Asset Protection"). Durch die Gründung einer Familiengesellschaft können Familienvermögen auch vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Insolvenz oder Scheidung eines Familienmitglieds, geschützt werden.
  • Disziplinierung der Kinder durch gesellschaftsrechtliche Verbote und Gebote (z.B. Abschluss eines Ehevertrages) zum Schutz des Vermögens
  • Rückforderungsvorbehalt des Schenkers zur Rückgängigmachung der Übertragungen bei unerwünschten Entwicklungen
  • Bei der Vermögensbildung ist die Steuerersparnis oft von großer Bedeutung. Eine Familiengesellschaft bietet hierbei mehrere Vorteile. In Bezug auf Erbschaft- und Schenkungsteuern ermöglicht sie die optimale Nutzung der persönlichen Freibeträge von Angehörigen. Im Bereich der Einkommensteuer kann eine Umverteilung von Einkünften auf Familienmitglieder mit niedrigeren Steuersätzen oder ungenutzten Freibeträgen steuerlich sinnvoll sein.
  • Familiengesellschaften können so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der Familie entsprechen. Es ist möglich, eine Vielzahl von Vermögenswerten und Tätigkeiten innerhalb der Gesellschaft zu vereinen.

2. Grenzen und Alternativen zu Familienpools

Nicht alle Ziele und Vorteile des Familienpools können uneingeschränkt und dauerhaft erreicht werden. Einige der genannten Vorteile können in Konflikt miteinander stehen. Wenn man beispielsweise den Zugriff auf das Vermögen eines Pflichtteilsberechtigten erschweren möchte, kann man nicht einfach wirtschaftlich leere Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Wenn man ein jederzeitiges Rückforderungsrecht ohne festgelegte Kriterien wünscht, kann dies erbschaftsteuerliche Vorteile bei der Übertragung von Betriebsvermögen gefährden. Die beauftragten Rechtsanwälte und Steuerberater müssen daher für den jeweiligen Fall die bestmögliche Gestaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben und Prioritäten des Mandanten ausarbeiten. Diese Feinabstimmung ist entscheidend dafür, ob die gesteckten Ziele mit der Gestaltung der Familiengesellschaft erreicht werden können.
Natürlich sollten auch ähnliche Gestaltungen mit vergleichbarer Zielrichtung zu Beginn der Beratung geprüft werden. Im Folgenden werden drei mögliche Alternativen skizziert:
  • Eine bloße Vereinbarung unter Familienmitgliedern auf gesellschaftsrechtlicher Ebene kann den Umgang mit dem Familienvermögen und Vermögenswerten regulieren, aber es entsteht kein Gesamthandsvermögen wie bei einer Familiengesellschaft. Diese Form des Vermögenszusammenhalts ist lockerer und weniger dauerhaft.
  • Die Familienstiftung ist hingegen die unflexibelste Form der Vermögensbündelung, da das Vermögen den Familienmitgliedern entzogen und der Stiftung übertragen wird. Die Stiftung besitzt das Vermögen und ist somit ihr eigener Eigentümer. Diese Form der Vermögensbündelung ist unempfindlich gegen rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche oder familiäre Änderungen, aber sie kann aufgrund der Erbersatzsteuer langfristig nachteilig sein.
  • Die Testamentsvollstreckung ist ein erbrechtliches Instrument, bei dem das Nachlassvermögen den Zugriff und die Verwaltung durch die erbenden Familienmitglieder entzieht. Nur der Testamentsvollstrecker hat das Recht, das Vermögen zu verwalten. Da die Testamentsvollstreckung erst nach dem Erbfall wirksam wird und nicht unbegrenzt angeordnet werden kann, kann sie keine vollständige Alternative zur gesellschaftsrechtlichen Lösung wie beim Familienpool bieten. Es kann auch zu Konflikten zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben kommen.
Der Familienpool stellt in den meisten Fällen das beste Instrument zur dauerhaften Vermögenssicherung dar. Es gibt jedoch bestimmte Konstellationen, in denen alternative Gestaltungen attraktiver sein können, beispielsweise wenn kein Vertrauen in die Erbengeneration besteht.

In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen hochqualifizierte Steuerberater, ob ein Familienpool das Richtige für dich ist.

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Geschrieben von

Tobias Szarowicz
Tobias Szarowicz

Mitgründer @ our.capital | Jurist | Gesellschaftsrecht/M&A | Seriengründer und Advisor in verschiedenen Investitionsprojekten

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Wie funktioniert ein Familienpool?

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Der Familienpool ist eine Gesellschaft, in die ein Vermögensinhaber Vermögenswerte einbringt. Es handelt um eine eigene juristische Person mit einer eigenen Steuernummer. Familienpools sind in der Regel Gesellschaften, die von Familienmitgliedern gegründet und geführt werden. In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Familiengesellschaften, wie z.B. die KG, die GmbH & Co. KG, die Familien-GmbH oder die Familienstiftung.

Welche Rechtsform sollte ich für meinen Familienpool wählen?

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Eine Familiengesellschaft kann entweder als Kapitalgesellschaft, in der Regel als GmbH, oder als Personengesellschaft gegründet werden. Das Gesellschaftsrecht bietet für beide Arten von Gesellschaften Instrumente, um die wesentlichen Elemente des Familienpools im Gesellschaftsvertrag zu verankern.

Wann lohnt sich ein Familienpool?

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Die Entscheidung zur Gründung einer Familiengesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab und es gibt keine einheitliche Vermögenshöhe, ab der sich eine Gründung lohnt.

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