
Mitgründer @ our.capital | Jurist | Gesellschaftsrecht/M&A | Seriengründer und Advisor in verschiedenen Investitionsprojekten

1. Vorteile von Familienpools
- Zusammenführung des Familienvermögens in einer Gesellschaft. Die Gründung eines Familienpools kann eine Lösung sein, wenn es darum geht, Familienvermögen langfristig zu erhalten, zu verwalten und zu nutzen:
- Förderung der generationsübergreifenden Regelung und Einführung der nächsten Generation in das Familienvermögen. Eine Familiengesellschaft kann auch bei der Nachfolgeplanung hilfreich sein, indem sie eine strukturierte Übergabe des Familienvermögens an die nächste Generation ermöglicht.
- Schrittweise Übertragung des Vermögens auf Familienmitglieder durch einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Vermeidung der Zerschlagung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung. Durch die Zusammenführung von Familienvermögen können auch Ressourcen gebündelt werden, um gemeinsame Investitionen zu tätigen oder gemeinsame Projekte zu finanzieren.
- Alleinige Geschäftsführung durch den Inhaber, solange gewünscht
- Gestaltung der Gewinnbezugsrechte und Stimmrechte in der Gesellschaft zugunsten des Schenkers, unabhängig von den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen
- Schutz des Vermögens vor Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern, Geschiedenen und Gläubigern durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag ("Asset Protection"). Durch die Gründung einer Familiengesellschaft können Familienvermögen auch vor unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Insolvenz oder Scheidung eines Familienmitglieds, geschützt werden.
- Disziplinierung der Kinder durch gesellschaftsrechtliche Verbote und Gebote (z.B. Abschluss eines Ehevertrages) zum Schutz des Vermögens
- Rückforderungsvorbehalt des Schenkers zur Rückgängigmachung der Übertragungen bei unerwünschten Entwicklungen
- Bei der Vermögensbildung ist die Steuerersparnis oft von großer Bedeutung. Eine Familiengesellschaft bietet hierbei mehrere Vorteile. In Bezug auf Erbschaft- und Schenkungsteuern ermöglicht sie die optimale Nutzung der persönlichen Freibeträge von Angehörigen. Im Bereich der Einkommensteuer kann eine Umverteilung von Einkünften auf Familienmitglieder mit niedrigeren Steuersätzen oder ungenutzten Freibeträgen steuerlich sinnvoll sein.
- Familiengesellschaften können so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der Familie entsprechen. Es ist möglich, eine Vielzahl von Vermögenswerten und Tätigkeiten innerhalb der Gesellschaft zu vereinen.
2. Grenzen und Alternativen zu Familienpools
- Eine bloße Vereinbarung unter Familienmitgliedern auf gesellschaftsrechtlicher Ebene kann den Umgang mit dem Familienvermögen und Vermögenswerten regulieren, aber es entsteht kein Gesamthandsvermögen wie bei einer Familiengesellschaft. Diese Form des Vermögenszusammenhalts ist lockerer und weniger dauerhaft.
- Die Familienstiftung ist hingegen die unflexibelste Form der Vermögensbündelung, da das Vermögen den Familienmitgliedern entzogen und der Stiftung übertragen wird. Die Stiftung besitzt das Vermögen und ist somit ihr eigener Eigentümer. Diese Form der Vermögensbündelung ist unempfindlich gegen rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche oder familiäre Änderungen, aber sie kann aufgrund der Erbersatzsteuer langfristig nachteilig sein.
- Die Testamentsvollstreckung ist ein erbrechtliches Instrument, bei dem das Nachlassvermögen den Zugriff und die Verwaltung durch die erbenden Familienmitglieder entzieht. Nur der Testamentsvollstrecker hat das Recht, das Vermögen zu verwalten. Da die Testamentsvollstreckung erst nach dem Erbfall wirksam wird und nicht unbegrenzt angeordnet werden kann, kann sie keine vollständige Alternative zur gesellschaftsrechtlichen Lösung wie beim Familienpool bieten. Es kann auch zu Konflikten zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben kommen.
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